Ich möchte zur NdK Speisen und Getränke anbieten. Muss ich das beim Amt melden?

Möchten Sie an Ihrem Standort Getränke oder Speisen anbieten, ist dies eine Bereicherung für die NdK und sollte niveauvoll sein. Die Gäste sind gern bereit, dafür einen Obolus zu zahlen. Erfolgt dies als Spende, benötigen Sie keine Erlaubnis.

Möchten Sie Speisen oder/und Getränke verkaufen, müssen Sie dazu ein “vorübergehendes Gaststättengewerbe” beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig anmelden (Gebühr 25 Euro).  Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Anmeldung muss bis 14 Tage vor dem Event erfolgt sein.
Senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an ordnungsamt@leipzig.de.
Sie bekommen eine Rechnung zugeschickt, die gleichzeitig die Erlaubnis für Ihr Gaststättengewerbe darstellt.
Bitte beachten Sie die Hygieneregeln für Speisen- und Getränkeausschank im Hygienekonzept.